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Weitere Leistungen im Rahmen des SGB XII | Hilfen zu Hause | ABH Alten- und Behinderten Hilfsdienst GmbH

Hilfe zur Pflege nach §§ 61 bis 66 SGB XII:

Leistungsberechtigt sind pflegebedürftige Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Der Inhalt dieser Leistungen entspricht denjenigen der Pflegeversicherung nach SGB XI.

Über Möglichkeiten der Antragstellung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege informiert der ABH Pflegedienst gerne individuell.

 

Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in § 54 SGB XII zusammengefasst. (Leistungen der medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)

Über mögliche Leistungsbereiche informiert der ABH Pflegedienst gerne individuell.