Veränderungen durch die Pflegereform per 01.07.2008 Drucken

Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden bis 2012 stufenweise wie folgt
angehoben:

Pflegestufe

bisher €

2008

2010

2012

Stufe I 384 420 440 450
Stufe II 921 980 1.040 1.100
Stufe III* 1.432 1.470 1.510 1.550
* Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe
von 1.918 € monatlich bleibt unberührt.
(§ 36 Abs. 3 SGB XI)



Das Pflegegeld wird bis 2012 wie folgt angehoben:

Pflegestufe

bisher €

2008

2010

2012

Stufe I 205 215 225 235
Stufe II 410 420 430 440
Stufe III* 665 675 685 700
(§ 37 Abs. 1 SGB XI)

 

 

Weitere Kostenübernahme durch zusätzliche
Betreuungsleistungen nach § 45 ff SGB XI und
stundenweise Verhinderungspflege nach § 38 SGB XI

 

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 ff SGB XI


Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird angehoben (bisher 460,00 € jährlich).

Stufe 1 (nicht mit Pflegestufe 1 zu verwechseln): 100,00 € monatlich

Stufe 2 (nicht mit Pflegestufe 2 zu verwechseln): 200,00 € monatlich

  • Leistungen auch für Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht.
  • Feststellung der erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz durch MDK
  • Festlegung der Höhe des Anspruches durch Pflegekasse auf Empfehlung des MDK
  • Übertragungsmöglichkeit des nicht verbrauchten Betrages auf das folgende Halbjahr.


Verhinderungspflege nach § 38 SGB XI


Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege durch eine ambulanten Pflegedienst für längstens 4 Wochen.

Auch stundenweise Verhinderungspflege über das Kalenderjahr verteilt, kann beantragt werden. Verhinderungspflege, die im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft wird, verfällt im darauf folgenden Jahr.


Stufenweise Erhöhung der Verhinderungspflege:

 

seit 01.07.2008 1.470,00 €
ab 01.01.2010 1.510,00 €
ab 01.01.2012 1.550,00 €

 

 

 

 

Tagespflege


Der Anspruch auf Tagespflege wurde per 01.07.2008 ausgebaut:

Der höchstmögliche Gesamtanspruch der jeweiligen Pflegestufe kann sich auf das 1,5-fache des Betrages erhöhen.

Dies heißt, dass das Pflegegeld oder die Sachleistung für einen ambulanten Anbieter von Pflegeleistungen zu 100% erhalten bleiben kann, wenn zusätzlich nicht mehr als 50% der Pflegesachleistung für die Tagespflege in Anrechnung gebracht wird bzw. darunter liegt.

 

Mehrleistung bei Besuch einer Tagespflege

 

Pflegestufe 1 zusätzlich 220,00 € / Monat
Pflegestufe 2 zusätzlich 520,00 € / Monat
Pflegestufe 3 zusätzlich 755,00 € / Monat

 

 

 

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema individuell!